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Licht Mehrzweckhalle Bibliothek Computerraum Regallager Altenheim
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L i c h t  i s t  L e b e n

 

Licht ist Wohlfühlen.

Licht

 

Sonnenschein ist nicht immer vorhanden.

 

Künstliches Licht braucht Grundlagen.

 Alte Beleuchtung kann teuer werden und trübe wirken.

Die Aussichten Beleuchtung kostengünstig zu erneuern sind nicht trübe.

 

Die ENEV 2006 (Energieeinsparverordnung 2006) setzt Anforderungen an einen effizienten Energiegebrauch. Diese neue ENEV 2006 erfaßt den gesamten Energieverbrauch in Gebäuden

  • Heizungsenergie
  • Energie für die Warmwasserbereitung
  • Energie für Kühlen, Lüften, Klimatisieren
  • und Beleuchtungsanlagen
Hier gilt es, die ENEV 2006 und die vielen mitgeltenden Normen einzuhalten
z. B. :
 
DIN-V-4701 Teil 10 und 12
DIN-V-18955 Teil 1-10
Und viele andere mehr.

EnergiewertAlle diese Faktoren bestimmen den Energieverbrauch in Wohn- und Nichtwohngebäuden.

An diese Faktoren werden Anforderungen gestellt, sie werden bewertet und in einem Energiepass dokumentiert.

Energiepässe werden ab diesem Jahr stufenweise Pflicht für alle Gebäude.

 

Modernisierungen, Sanierungen von Anlagen, die zu einer Energieeinsparung führen, werden über Umweltprogramme der KFW-Förderbank zu günstigen Zinssätzen bis zu einem Tilgungszuschuß früher Teilschuldenerlass gefördert.

Nach den neuen verbesserten Bedingungen ab Februar 2006 werden auch Kommunen wie Wohngebäude gefördert.

Die Betriebskosten werden spürbar gesenkt.

 

Neue Beleuchtungsanlagen fördern das Wohlbefinden durch bessere und blendungsfreiere Ausleuchtung, sie senken zusätzlich noch die Betriebskosten und die Umweltbelastungen.

Das Gebäude erhält eine Aufwertung in licht- und energietechnischer Substanz.

Nutzen Sie die staatliche Förderung (KFW) und die Beratung durch einen Sachverständigen.

Die KfW-Bankengruppe stellt das Programm zur Energieeffizenzberatung für "Kleine und Mittlere Unternehmen" KMU zur Verfügung.

An allen Arbeitsplätzen sind die Arbeitsstättenrichtlinien (sie bezieht sich auf die DIN EN 12464) und die Unfallverhütungvorschriften für Beleuchtung BGR 131 einzuhalten.

Berater und Planer zur Energieeffizienz, Beleuchtungprüfung und Planung von Beleuchtungsanlagen, sollten nach ZH 1/190 bzw BRG 131 zertifiziert  und eingetragener Berater in der Beraterbörse der KfW-Bankengruppe sein.



aktualisiert: 26.09.2008