Dipl.-Ing. Hartmut
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i c h t i s t L e b e n Licht ist Wohlfühlen. Sonnenschein
ist nicht immer vorhanden. Künstliches
Licht braucht Grundlagen. Die ENEV 2006 (Energieeinsparverordnung 2006) setzt Anforderungen an einen effizienten Energiegebrauch. Diese neue ENEV 2006 erfaßt den gesamten Energieverbrauch in Gebäuden
Alle
diese Faktoren bestimmen den Energieverbrauch in Wohn- und Nichtwohngebäuden. An diese Faktoren werden Anforderungen gestellt,
sie werden bewertet und in einem Energiepass dokumentiert. Energiepässe werden ab diesem Jahr stufenweise
Pflicht für alle Gebäude. Modernisierungen, Sanierungen von Anlagen, die zu
einer Energieeinsparung führen, werden über Umweltprogramme der KFW-Förderbank zu günstigen Zinssätzen bis zu einem Tilgungszuschuß früher Teilschuldenerlass gefördert. Nach den neuen verbesserten Bedingungen ab Februar
2006 werden auch Kommunen wie Wohngebäude gefördert. Neue Beleuchtungsanlagen fördern das Wohlbefinden durch bessere und blendungsfreiere
Ausleuchtung, sie senken zusätzlich noch die Betriebskosten und die
Umweltbelastungen. Das Gebäude erhält eine Aufwertung in licht- und energietechnischer
Substanz. Nutzen Sie die staatliche Förderung (KFW) und die Beratung durch einen Sachverständigen. Die KfW-Bankengruppe stellt das Programm zur Energieeffizenzberatung für "Kleine und Mittlere Unternehmen" KMU zur Verfügung. An allen Arbeitsplätzen sind die Arbeitsstättenrichtlinien (sie bezieht sich auf die DIN EN 12464) und die Unfallverhütungvorschriften für Beleuchtung BGR 131 einzuhalten. Berater und Planer zur Energieeffizienz, Beleuchtungprüfung und Planung von Beleuchtungsanlagen, sollten nach ZH 1/190 bzw BRG 131 zertifiziert und eingetragener Berater in der Beraterbörse der KfW-Bankengruppe sein. |
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aktualisiert: 26.09.2008 |